Fisch-Lexikon
Ukelei (Laube)
Der Ukelei ist der silberne Oberflächenfisch schlechthin: ein schlanker, flinker Schwarmfisch, der an warmen Sommerabenden zu Tausenden nach Insekten schnappt — und einer der wichtigsten Futterfische unserer Gewässer.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Wissenschaftlich | Alburnus alburnus |
| Gruppe | Friedfisch |
| Größe | Meist 10–15 cm, ausnahmsweise bis etwa 20 cm. |
| Laichzeit | April bis Juni, oft in mehreren Schüben; die Eier werden über Kies, Pflanzen oder Steinen abgelegt. |
| Schonzeit / Mindestmaß | keine landesrechtliche Regelung — siehe unten |
Merkmale
Schlanker, seitlich abgeflachter Körper mit stark silbrig glänzenden, leicht ablösenden Schuppen. Kennzeichnend ist das nach oben gerichtete (oberständige) Maul — eine klare Anpassung ans Fressen an der Wasseroberfläche. Der Rücken wirkt blaugrün, die Flanken spiegeln fast metallisch.
Lebensraum
Nahezu überall: Seen, Flüsse, Kanäle und Talsperren, bevorzugt in den oberen Wasserschichten und in Ufernähe. Ukeleis leben in großen, beweglichen Schwärmen und stehen im Sommer oft direkt unter der Oberfläche.
Nahrung: Anflugnahrung wie Mücken und andere Insekten, dazu Zooplankton und Anflug von Pflanzenteilen.
Verwechslungsgefahr
Wichtig für Angler: Der Ukelei ähnelt dem Schneider (Alburnoides bipunctatus) und dem Moderlieschen — beide sind in mehreren Bundesländern ganzjährig geschont. Wer Kleinfische als Köderfisch nutzen möchte, muss sie sicher auseinanderhalten können.
Ukelei angeln
Feinste Montagen: kleine Pose, dünnes Vorfach, Haken 16–20, dazu Made, Brotflocke oder ein Stück Wurm knapp unter der Oberfläche. Ukeleis sind ein Klassiker für Kinder und Einsteiger, weil sie zuverlässig und schnell beißen. Als Köderfisch sind sie beliebt — dabei aber die geschützten Verwechslungsarten und das jeweilige Köderfischrecht beachten.
Was rechtlich gilt
In den meisten Bundesländern ist der Ukelei ohne Schonzeit und ohne Mindestmaß — in Bayern und Berlin steht er ausdrücklich in der Liste der Arten ohne Schonbestimmungen. Eine wichtige Ausnahme ist Schleswig-Holstein: Dort ist der Ukelei ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Auch sonst gilt Vorsicht beim Einsatz als Köderfisch, weil mehrere Länder geschützte Kleinfischarten als Köder verbieten und die Gewässerordnung zusätzliche Auflagen enthalten kann.
Ohne Landesregelung heißt nicht ohne Regeln: Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann eigene Mindestmaße, Schonzeiten oder Entnahmegrenzen festlegen — sie geht dem Landesrecht im Zweifel vor, soweit sie strenger ist. Maßgeblich ist immer deine Erlaubniskarte.
Weiter im Lexikon
Für die Arten mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmaß führt das Fisch-Lexikon ausführliche Angel-Guides. Ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker; alle Regeln nach Bundesland stehen in der Schonzeiten-Übersicht.