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Fisch-Lexikon

Silberkarpfen

Der Silberkarpfen ist ein ostasiatischer Filtrierer, der sich fast ausschließlich von Plankton ernährt. Er wird sehr groß, geht kaum je an den Haken — und ist berüchtigt dafür, bei Störung meterweit aus dem Wasser zu springen.

Silberkarpfen (Hypophthalmichthys molitrix), Seitenansicht
Silberkarpfen — wissenschaftlich Hypophthalmichthys molitrix
AngabeWert
WissenschaftlichHypophthalmichthys molitrix
GruppeFriedfisch
GrößeHäufig 50–90 cm; in großen Gewässern über einen Meter und deutlich mehr als 20 Kilogramm.
LaichzeitIn deutschen Gewässern ohne Bedeutung — für eine erfolgreiche Vermehrung fehlen die langen, warmen Fließstrecken seiner Heimat.
Schonzeit / Mindestmaßkeine landesrechtliche Regelung — siehe unten

Merkmale

Silbrig glänzender, seitlich abgeflachter Körper mit sehr kleinen Schuppen. Auffällig sind die tief unterhalb der Körpermitte sitzenden Augen und das nach oben gerichtete Maul. Barteln fehlen. Im Inneren trägt er extrem feine, zu einem Filterapparat verwachsene Kiemenreusen.

Lebensraum

Große, nährstoffreiche Stillgewässer und Talsperren, in Deutschland ausschließlich durch Besatz. Er wurde vor allem eingesetzt, um über den Planktonfraß Algenblüten zu dämpfen. Natürliche Fortpflanzung findet hier nicht statt.

Nahrung: Phytoplankton und feines Zooplankton, das er durch die Kiemenreusen aus dem Wasser filtert. Feste Köder nimmt er praktisch nicht auf.

Verwechslungsgefahr

Mit dem nah verwandten Marmorkarpfen (Hypophthalmichthys nobilis), der dunkler marmoriert ist und einen größeren Kopf hat.

Silberkarpfen angeln

Weil er filtriert, ist ein gezielter Fang mit klassischen Ködern kaum möglich. Fänge gelingen fast nur mit speziellen Methoden, die eine Planktonwolke imitieren, oder zufällig. Gehakte Silberkarpfen kämpfen enorm stark und springen häufig — entsprechend stabiles Gerät ist nötig.

Was rechtlich gilt

Der Silberkarpfen ist in keiner Landesfischereiverordnung mit Schonzeit oder Mindestmaß geführt. Als gebietsfremde Art gelten aber vielerorts Aussetzungsverbot und teils Anlandepflicht; der Besatz ist genehmigungspflichtig. Prüfe Landesrecht und Gewässerordnung.

Ohne Landesregelung heißt nicht ohne Regeln: Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann eigene Mindestmaße, Schonzeiten oder Entnahmegrenzen festlegen — sie geht dem Landesrecht im Zweifel vor, soweit sie strenger ist. Maßgeblich ist immer deine Erlaubniskarte.

Weiter im Lexikon

Für die Arten mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmaß führt das Fisch-Lexikon ausführliche Angel-Guides. Ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker; alle Regeln nach Bundesland stehen in der Schonzeiten-Übersicht.