Fisch-Lexikon
Maifisch (Alse)
Der Maifisch ist ein heringsartiger Wanderfisch, der im Mai zum Laichen die Flüsse hinaufzieht — daher sein Name. In Deutschland galt er als verschwunden und ist erst durch ein europäisches Wiederansiedlungsprogramm in den Rhein zurückgekehrt. Er ist ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Wissenschaftlich | Alosa alosa |
| Gruppe | Schwarmfisch (pelagisch) |
| Größe | Meist 30–50 cm, ausnahmsweise bis etwa 80 cm. |
| Laichzeit | Mai bis Juni — der namensgebende Monat. Gelaicht wird nachts über Kiesbänken in der Flussmitte, oft unter deutlich hörbarem Plätschern an der Oberfläche. |
| Schonzeit / Mindestmaß | ganzjährig geschützt — Fang und Entnahme verboten |
Merkmale
Heringsartiger, seitlich stark abgeflachter Körper mit großen, leicht ablösenden Schuppen und scharfem Kielrand am Bauch. Der Rücken schimmert blaugrün, die Flanken silbrig. Hinter dem Kiemendeckel sitzt meist ein dunkler Schulterfleck. Das verlässlichste Merkmal liegt im Inneren: Der Maifisch trägt 90 bis 155 Kiemenreusendornen am ersten Kiemenbogen, die nah verwandte Finte nur etwa 35 bis 60.
Lebensraum
Anadromer Wanderfisch — er lebt im Nordostatlantik und in den Küstengewässern und steigt zum Laichen in die großen Flüsse auf. In Deutschland liegen die wiederentdeckten Laichplätze auf Kiesbänken am Mittelrhein; Nachweise gibt es außerdem aus der Tideelbe.
Nahrung: Im Meer vor allem Zooplankton, dazu kleine Krebstiere und Fische. Während des Laichaufstiegs im Süßwasser nimmt er kaum Nahrung auf.
Verwechslungsgefahr
Mit der Finte (Alosa fallax), die ebenfalls ganzjährig geschützt ist, und mit dem Hering. Die Zahl der dunklen Flecken auf der Flanke gilt nicht als zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal — sicher trennen lassen sich Maifisch und Finte nur an den Kiemenreusendornen. Für die Praxis heißt das: Ein heringsartiger Fisch im Rhein oder in der Tideelbe ist wie ein geschützter Wanderfisch zu behandeln.
Maifisch als Beifang
Ein gezieltes Beangeln kommt nicht in Frage — der Maifisch ist ganzjährig geschützt. Fängst du beim Angeln auf andere Arten einen heringsartigen Fisch, löse ihn im Wasser vom Haken und lass ihn sofort zurück. Kein Wiegen, kein Foto an Land: Die Schuppen lösen sich extrem leicht, und ohne Schuppenkleid ist der Fisch verloren. Sitzt der Haken tief, ist das Kappen der Schnur die schonendere Wahl.
Was rechtlich gilt
Der Maifisch ist ganzjährig geschützt — Fang und Entnahme sind verboten. Er steht in Anhang II und V der FFH-Richtlinie und auf der Roten Liste Deutschlands in Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht); mehrere Landesfischereiverordnungen führen ihn ausdrücklich unter den ganzjährig geschonten Wanderfischarten, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Seit 2008 setzen EU-LIFE-Projekte Millionen Larven im Rheinsystem aus; seit 2017 ist am Mittelrhein wieder natürliche Fortpflanzung belegt. 2004 war der Maifisch Fisch des Jahres. Gleiches gilt für die Finte, mit der er verwechselt wird.
Ganzjährig geschützt: Maifisch darf weder gezielt befischt noch entnommen werden. Als Beifang gehört er unverzüglich und möglichst im Wasser zurück. Maßgeblich sind die Landesfischereiverordnung, das Bundesnaturschutzrecht und deine Erlaubniskarte.
Weiter im Lexikon
Für die Arten mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmaß führt das Fisch-Lexikon ausführliche Angel-Guides. Ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker; alle Regeln nach Bundesland stehen in der Schonzeiten-Übersicht.